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== Andreas Streim ==
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Teures Dilemma

Ein Potsdamer Arzt soll 51.737,18 Euro an die AOK zahlen – obwohl er ein Leben gerettet hat

ANDREAS STREIM

POTSDAM – Es ist der Moment, für den Ärzte ihr Studium absolviert haben: Ein todkranker Patient kommt in die Praxis, und mit seinem Wissen und seiner Erfahrung verordnet der Mediziner ein Medikament, das wenigstens die Leiden lindern soll. Tatsächlich wirkt das Mittel besser als erwartet, der Patient stirbt nicht, ein Leben ist gerettet. Doch statt Dankesworten gibt es in Brandenburg dafür eine Rechnung – über rund 76 000 Euro von der AOK Sachsen-Anhalt, bei der der Mann versichert war. Diese Zahlungsaufforderung flatterte dem Potsdamer Schmerztherapeuten Knud Gastmeier dafür ins Haus, dass er einen an Krebs erkrankten Versicherten der AOK von Mai 2000 bis November 2001 mit Dronabinol behandelt hat. Ein Präparat auf Cannabis-Basis, das in Deutschland jedoch nicht zugelassen ist und nur auf Privatrezept oder bei Einzelfallgenehmigung auf Kassenrezept verschreibbar ist.

„Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen, dass ich dafür Probleme bekomme, dass ich jemandem helfe, der Hunger hat“, sagt Gastmeier. Tausende Krebspatienten in Brandenburg, so der Mediziner, verhungern nämlich, weil sie keinen Appetit mehr haben. Im Falle des Patienten aus Sachsen-Anhalt hätten andere Mittel nicht angeschlagen, deshalb habe er Dronabinol verabreicht – mit Erfolg. Nach gut einem Jahr konnte der Mann auf andere, zugelassene Mittel umgestellt werden. Der Krankenkasse reichte das jedoch nicht.

Das Mittel sei nur in den USA und Kanada zugelassen – und auch dort nur für andere Erkrankungen, teilte die AOK der MAZ mit. Im „Interesse der Solidargemeinschaft“ achte man auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Zudem hätten „auch Alternativmedikamente verordnet werden können“.

Gastmeier bestreitet das. Die vorgeschlagene Behandlung mit Infusionen sei in der Heimat des Patienten nicht möglich, dafür regelmäßig nach Potsdam zu fahren nicht zumutbar gewesen. Auch andere alternative Medikamente seien wegen der Gefahr von Nebenwirkungen mit anderen Arzneimitteln, die der Patient einnehmen musste, ausgeschlossen gewesen, erläutert Gastmeier. Der Prüfungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung entscheidet zunächst zu Gunsten des Arztes. Doch die AOK Sachsen-Anhalt gibt nicht auf. Nach einem Widerspruch kommt der Beschwerdeausschuss zu der Überzeugung, dass der Potsdamer Arzt seine Pflichten verletzt habe, als er ein nicht zugelassenes Mittel verschrieben hat, und dass er aus eigener Tasche die entstandenen Kosten zahlen muss. Der Betrag wird jedoch auf 51 737,18 Euro reduziert.

Ein grundsätzliches ethisches Problem

Gastmeier kann das nicht verstehen – und sieht ein grundsätzliches ethisches Problem: „Wenn ein Tumorpatient bei mir in der Praxis steht und ich weiß, ich kann ihm mit dem nicht zugelassenen Mittel helfen, was soll ich dann tun?“ Verordnet er das Medikament, so droht ihm ein existenzbedrohender Regress. Verweigert er die Behandlung, muss er damit rechnen, dass ein Mensch stirbt – obwohl es Hilfe gegeben hätte. Und selbst bei unheilbaren Fällen gebiete ihm die Brandenburger Landesverfassung, aktiv zu werden, sagt Gastmeier. Darin heiße es: „Jeder hat das Recht auf Leben, Unversehrtheit und Achtung seiner Würde im Sterben.“ Gastmeier verlangt Rechtssicherheit – und verweist auf das Land Hessen. Dort werde die Verordnung von Dronabinol als „Mittel der letzten Wahl“ toleriert und auf Regressforderungen verzichtet. Auch in Brandenburg sind einige Kassen bereit, die Kosten für die Behandlung zu tragen, so derzeit etwa drei Ersatzkassen. Der Potsdamer Arzt, der einem Todkranken geholfen hat, fühlt sich alleine gelassen.

Von einer „vertrackten Geschichte“ spricht Winfrid Alber, Staatssekretär im Potsdamer Gesundheitsministerium. Weil die Krankenkasse in Sachsen-Anhalt sitze, seien die Möglichkeiten von Ministerin Dagmar Ziegler (SPD) begrenzt. Doch sie habe mehrere Briefe an ihren Kollegen im dortigen Bundesland und an die Bundesgesundheitsministerin geschrieben, allerdings bislang vergeblich.

So sagt der Sprecher des Magdeburger Gesundheitsministeriums, Holger Paech, man werde als Rechtsaufsicht nicht gegen die AOK vorgehen, weil „wir einen Rechtsverstoß im Vorgehen der Kasse nicht erkennen können“. Allerdings gebe es ein ganz frisches Urteil des Bundessozialgerichts, nach dem unter bestimmten Umständen auch ganz neue Arzneimittel von den Krankenkassen finanziert werden müssen. „Wir haben die AOK gebeten, ihr Vorgehen im Lichte dieses Urteils zu überprüfen“, so Paech.

Der Schlüssel zur Lösung von Gastmeiers Problem liegt nach Ansicht von Staatssekretär Alber aber ohnehin in der Hand der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen. So könne etwa der so genannte Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschließen, dass Dronabinol in Fällen wie dem von Gastemeier behandelten eingesetzt werden darf.

Allerdings verweist GBA-Sprecher Kai Fortelka darauf, dass der Ausschuss ohne einen Antrag von Kassen oder Ärzten erst tätig werden muss, wenn „wissenschaftlich begründete Aussagen zur Wirksamkeit“ von neuen Mitteln „überhaupt getroffen werden können“. Bislang sei dies bei Dronabinol nicht der Fall. Und auch Anträge seien bislang nicht eingegangen.

Nicht immer die beste Therapie

Das dürfte wohl auch so bleiben. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg spricht man von einem „Einzelfall“. Es gebe nun mal leider eine „rechtliche Grauzone“ und jede Kasse könne individuell entscheiden, ob sie gegen einen Arzt, der wie Gastmeier handelt, vorgehen wolle, so Sprecher Ralf Herre. Zuständig sei aber angesichts des „ethischen Problems“ die Landesärztekammer. Die Kammer erklärte auf MAZ-Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme, dass „bedauerlicherweise“ die „ökonomischen Verhältnisse nicht immer die bestmögliche Versorgung zulassen“. Der Arzt sei „unter rechtlichen Aspekten nicht verpflichtet, Methoden anzuwenden, die nicht erstattungsfähig oder offiziell anerkannt sind“.

Das Brandenburger Gesundheitsministerium bestätigt, dass eine Verordnung von Dronabinol nach geltender Rechtslage nur auf Privatrezept möglich sei – das heißt auf Kosten des Patienten. „Dies belastet allerdings den oftmals sterbenskranken Patienten zusätzlich, und möglicherweise unterbleibt eine lebensrettende oder zumindest lebensverlängernde Therapie aus wirtschaftlichen Gründen“, heißt es in einem Schreiben von Staatssekretär Alber, das der MAZ vorliegt.

„Es dürfte deutschlandweit einmalig sein, dass ein Arzt verklagt wird, weil er einem verhungernden Patienten erfolgreich geholfen hat“, sagt Gastmeier. Anderswo, da ist er sich sicher, „wäre so etwas nicht möglich“. Ihm geht es neben dem Abwenden des wirtschaftlichen Schadens vor allem darum, dass „therapeutische Mittel, die da sind, auch genutzt werden dürfen“, wie er betont. Derzeit können gesetzlich krankenversicherte Krebspatienten nicht ausschließen, dass nicht alles getan wird, um ihr Leben zu retten und ihr Leiden zu lindern. Aber genau dafür sind Gastmeier und viele andere doch eigentlich Arzt geworden.

Quelle: Märkische Allgemeine Zeitung vom 02.08.2006

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