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== Andreas Streim ==
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By all means necessary

Datenschutz Terrorismus

Die Nachricht alleine verstört einen - man muss es leider sagen - gar nicht mehr besonders. Regelmäßig, in immer kürzeren Abständen, gibt es diese Meldungen, die sich meist nur in den Randspalten der Zeitungen wiederfinden, wer wem jetzt mal wieder welche Daten der eigenen Bürger übermittelt.

Mit dieser hier habe ich mich dann doch mal näher beschäftigt

Sie wollte es eigentlich verhindern, ist aber eingeknickt: Die SPD will einem Abkommen zwischen Deutschland und den USA zustimmen, das den Austausch persönlicher Daten von Verdächtigen vereinfacht - Informationen über Sexualleben, “Rasse” und Religion inbegriffen

weil ich mich gefragt habe, in welcher bundesdeutschen Datei eigentlich Informationen über das Sexualleben von Bürgern gespeichert werden. Und Informationen über Gewerkschaftszugehörigkeit sollen angeblich auch mit übermittelt werden, gibt’s da auch eine Zentraldatei? Und wofür sollen solche Informationen nutze sein?

Auf jeden Fall gibt es - in diesem Fall: der Linken sei dank - dazu eine ganz interessante Bundestagsdrucksache mit der Antwort der Bundesregierung auf einige der Fragen, die ich mir gestellt habe.

Darin heißt es zum Beispiel:

Die Relevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist in besonderen Fällen nicht vollständig auszuschließen. Sie dürfte jedoch allenfalls in seltenen Ausnahmefällen eine Rolle spielen, beispielsweise, wenn Anschlagsplanungen gegen eine oder von einer Person bekannt geworden sind, zu deren Identität nur bestimmte Anhaltspunkte, darunter womöglich eine bestimmte Gewerkschaftsfunktion, vorliegen.

Klar, einmal braucht man die Informationen, um Gewerkschaftsfunktionäre beschützen zu können. Klingt logisch recht weit hergeholt. Mich würde ja doch mal interessieren, wie viele Gewerkschaftsfunktionäre unter den Terroristen dieser Welt, die man so kennt, waren.

Sehr schön auch das:

Daten, die das Sexualleben betreffen, dürften ebenfalls nur äußerst selten von Relevanz sein. Es kann jedoch auch insoweit nicht von vornherein völlig ausgeschlossen werden, dass etwa relevante Informationen zum Umfeld eines Terrorverdächtigen auch Rückschlüsse auf das Sexualleben des Betreffenden zulassen.

“Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden”. Tja, wenn das das neue Kriterium ist, dann sollte man aber wirklich noch viel, viel mehr Daten über die Bürger anhäufen. Essgewohnheiten, Lieblingsfarben, Musikgeschmack (manche Musik ist ja an sich schon Terror, nicht?), Body-Mass-Index und so weiter und so fort. Oder wollen wir etwa, es geht schließlich um die nationale Sicherheit!, ausschließen, dass solche Daten mal irgendwann wichtig werden?

Vielleicht sollten die Anfragen-Beantworter mal einen kleinen Betriebsausflug in eine Bundesbehörde machen. Sie sind ja nicht die ersten, die die Bedeutung von Daten für irgendwas nicht “von vornherein ausschließen” wollten.

Aber dann stellen Dieter Dehm, Wolfgang Gehrcke und Ulla Jelpke die Frage, die mich auch am meisten interessieren würde:

in welchen Dateien wird die sexuelle Orientierung von Einwohnerinnen und Einwohnern festgehalten bzw. ist der Aufbau solcher Dateien beabsichtigt, und woher erlangen die Ermittlungsbehörden Kenntnis von der sexuellen Orientierung?

Und das ist die Antwort:

Es gibt keine spezielle Datei, in der die sexuelle Orientierung von Einwohnerinnen und Einwohnern gespeichert ist, und es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche Datei aufzubauen. Es ist jedoch für keine Sicherheitsbehörde auszuschließen, dass die dort auf der Grundlage der für sie geltenden fachgesetzlichen Befugnisse gespeicherten Daten, soweit dies für ihre Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist, in Einzelfällen auch Daten umfassen, die Rückschlüsse auf die sexuelle Orientierung des Betroffenen zulassen.

Tja, doch dann fragt man sich, wo werden die Daten, wenn man sie denn zufällig mal erhält, gespeichert? Im Freitextfeld des Datensatzes? Oder gibt’s da vielleicht doch eine entsprechende Rubrik? Weil ich frage mich schon, wie solche Datensätze an die USA übertragen werden - ich würde ja eher auf einen strukturieren Datensatz tippen als auf ein ungeordentes Freitext-Dossier, allein schon der Sprachunterschiede wegen. Also so richtig beruhigt bin ich nach der Antwort ja nicht.

Und das ändert sich auch nicht, wenn ich die Antwort auf die Frage, wie lange die Daten, die an die USA übermittelt werden, denn gespeichert bleiben:

Hinsichtlich der Speicherfristen sieht das Abkommen vor, dass personenbezogene Daten nur solange aufbewahrt werden dürfen, wie dies für den Zweck, zu dem die Daten in Übereinstimmung mit dem Abkommen bereitgestellt oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist.

Wenn ich diese ausweichende Antwort mal in umgangssprachliches Deutsch rückübersetze: Die Daten bleiben so lange gespeichert, bis der “Krieg gegen den Terror” gewonnen ist. Nun ja, oder bis es die Datenspeicher zu Staub zerbröselt hat. Was wahrscheinlicher ist, darf sich jeder gerne selbst ausmalen.

Aber da wir ja in einem Rechtsstaat leben, liegt die Frage nahe, ob man denn wenigstens mal in den USA fragen kann, was denn da so gespeichert wurde. Könnte man ja in so einem Vertrag festlegen, nach dem Motto “wenn ihr was von uns haben wollt, dann müsst ihr aber…”

Geht leider nicht, heißt es, weil es sich um ein Abkommen zwischen Staaten handelt, da kann der Einzelne nicht dazwischenfunken. Aber der Bürger darf gerne um Hilfe fragen? Wen? Na den Bock, der jetzt Gärtner ist:

Das Abkommen enthält jedoch entsprechende völkervertragliche Ansprüche der übermittelnden Vertragspartei. Die nach innerstaatlichem Recht bestehenden subjektiven Rechte des Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung können folglich vermittelt durch die Bundesrepublik Deutschland als Trägerin der entsprechenden völkerrechtlichen Rechte wahrgenommen werden.

Ich bin mir sicher, so ein Begehren wäre extrem erfolgsversprechend. Doch, doch. Ich glaube ja auch sonst alles, was in der Antwort steht.

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