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== Andreas Streim ==
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I am a digital resident and this is my ~

...dass ich Rumpelstilzchen heiß

Ich hatte mich ja ein wenig darüber verwundert gezeigt, warum ein Printerzeugnis sich bei guten Sprüchen auf Facebook und Twitter bedient, und wie das zum Leistungsschutzrecht passt - noch dazu, wenn man nicht einmal die Urheber der Zitate nennt.

Jetzt wurde mir eine lustige Erklärung dazu zugetragen: Es sei ja so eine rechtliche Grauzone, wenn man aus Facebook und Twitter zitiere (es gab da wohl mal einen Fall, wo ein Urheber eines Facebook-Zitats nicht in der Zeitung zitiert werden wollte und im Nachhinein darüber verärgert war), deshalb nenne man die Urheber einfach nicht.

Das ist natürlich reichlich absurd eine tolle Idee. Dann könnte man ja künftig in völlig beliebiger Länge aus Zeitungen im Internet zitieren - und lässt halt einfach die Quelle und einen Link weg. Dann ist ja alles gut.

P.S.

Vor dem gleichen Problem stand auch bereits, einmal die “Welt kompakt”, die Tweets (unter Nennung des Autors, selbstverständlich) abgedruckt hat - und das dann leider wieder abgestellt hat. In dem Beitrag der “Welt” über sich selbst wird auch eine Twitter-Sprecherin zitiert:

Twitter selbst hat keine Einwände gegen die Verwendung von Tweets für journalistische Zwecke. Es müsse der Nutzername, der vollständige Text und die Quelle, sprich Twitter, deutlich gemacht werden. “Viele, viele unserer Medienpartner machen dies so”, sagt Sprecherin Rachel Bremer auf Anfrage von “Welt Kompakt”.

Sie verweist weiter auf Twitter-Richtlinien, um Tweets in “Offline Medien” zu verwenden. “Wir begrüßen und fördern den Einsatz von Twitter in den Medien”, heißt es hier unter anderem. Wenn man sich um die Sicherheit des Nutzers sorge, könne man Tweets in Ausnahmefällen auch anonym verwenden.

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