Der Ausschuss berät
Gestern hat sich der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags mit den Plänen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen, kinderpornografische Seiten im Internet zu sperren, beschäftigt. Ich habe dabei einiges gelernt - unter anderem, dass ich nicht bei einer Veranstaltung zuhöhren und live twittern kann. Da das genug andere getan haben, habe ich dann aufs Twittern verzichtet.
Was davon so auf einen Artikel auf eine Zeitungsseite passt, habe ich hier in der “Märkischen Allgemeinen” aufgeschrieben.
Mehr dazu vielleicht demnächst hier, im Moment bin ich zeitlich etwas knapp.
Was ich interessant fand: Der BKA-Vertreter betonte, die Server mit kinderpornografischen Inhalten befänden sich überwiegend in Russland, Osteuropa und auf Karibikinseln, dazu verwies er auf die Erfahrungen anderer europäischer Staaten mit dortigen Sperrlisten. Die Internetaktivisten um den “AK Zensur” betonen dagegen, dass mehr als die Hälfte dieser Server in den USA stünden, viele weitere in europäischen Staaten.
Vielleicht ganz gut, dass die Ausschutzvorsitzende Edelgard Bulmahn von der SPD mit ziemlich harschem Ton verlangt hat, dass das BKA diese Liste der Länder dem Ausschuss zur Verfügung stellt.
Ähnlich ungehalten war sie, als es auf ihre Frage, welchen Anteil Webseiten an der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet überhaupt haben, nur langatmige Erklärungen gab, dass die Kriminellen alle Wege - vom Handy über Tauschbörsen bis zu Webseiten - nutzen würden. “Das wussten wir schon”, sagte Frau Bulmahn da knapp und leicht genervt.
Interessant fand ich den Hinweis einer Medienwissenschaftlerin, dass die Sperrlisten bei jenen an Kinderpornografie Interessierten, die ihre erste Suchen im Netz starten, Wirkung haben könnten. Die Stoppschilder seien dann so etwas wie die soziale Kontrolle im normalen Leben, die gemeinhin im Netz fehle. Das ist zumindest ein Gedanke, der überzeugend klingt.
Ansonsten für mich noch überraschend: dass in so einem Ausschuss im Prinzip zwei Drittel der Fragezeit von den Fraktionen aufgebracht werden darf, die ohnehin als Regierungsparteien hinter dem Gesetzentwurf stehen dürften. Wenn eine kleine Fraktion dagegen gerade mal zwei mal sechs bis sieben Minuten Zeit hat, da kann man so einen Experten wenig fragen.
Und letztlich: Dass es tatsächlich ernstzunehmende Bedenken gibt, dass der Bund überhaupt verfassungsrechtlich zuständig ist und so ein Gesetz machen kann. Erleben wir hier wieder ein lang und heiß umkämpftes Gesetz, das irgendwie noch kurz vor der Wahl durchgeboxt und dann vom Verfassungsgericht kassiert wird? Und was passiert bei einer CDU/FDP-Regierung nach dem September? Die FDP hat klar gesagt, sie hält den Bund für nicht zuständig. Wird das dann wieder zurückgenommen?