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== Andreas Streim ==
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I am a digital resident and this is my ~

Leistung ohne Recht

Ich halte nicht allzu viel nichts vom sogenannten Leistungsschutzrecht. Im Kern soll ja die kostenlose Erschleichung von (teuer bezahlter) Arbeit anderer durch das böse Internet und Konzerne, die sich dort dumm und duselig verdienen, verhindert werden.

Interessant wird es immer dann, wenn sich Zeitungen selbst auf das Internet beziehen. Das kann dann lustig sein oder aber auch einfach nur merkwürdig. So finde ich heute in meiner Zeitung (die Geld kostet, im Einzelverkauf und im Abonnement) folgenden Artikel:

Mal eben bei Facebook und Twitter kopiert

Interessant nicht nur, dass man sich für sein Produkt, mit dem man Geld verdient, im Internet bedient und interessante, lustige, originelle Zitate anderer mal eben kopiert - und zwar nicht nur einzelne Worte oder “kleinste Textausschnitte”. Sondern man lässt auch noch einfach den Urheber unter den Tisch fallen, also den Twitternamen oder Facebook-Account, der Urheber der Leistung war. (Angesichts dieser Tatsache gehe ich auch mal davon aus, dass man die Urheber nicht gefragt hat, ob man sie zitieren darf, geschweige denn ihnen ein Honorar angeboten hat.)

Ich finde das Beispiel exemplarisch für die Vielzahl an Missverständnisse zwischen Verlagen/Redaktionen und “dem Netz” (und umgekehrt). Dass die Printausgabe über Reaktionen im Web zu einem Thema berichtet finde ich dabei klasse. Aber dass man das Web offenbar nicht versteht, sich dort auch nicht zu Hause fühlt, führt eben dazu, dass man ganz simple Spielregeln nicht einhält. Wie z.B. den Urheber zu nennen. Wer etwa bei Twitter einen guten Beitrag weiterverbreitet, zitiert (retweetet), der tut dies natürlich unter Nennung des ursprünglichen Autors. Alles andere gilt als unhöflich.

Was ich aber weiter lustig finde: Was wäre eigentlich, wenn die Zeitung diesen Beitrag online stellen würde? Müsste dann eine Suchmaschine oder ein Blog, der ein Snippet mit dem Inhalt und einen Link auf den Beitrag setzen will, dafür Schutzgeld Lizenzgebühren bezahlen? Oder könnte sonst abgemahnt werden? Oder ist die Leistung, die geschützt werden muss, das Raubkopieren Zusammentragen unkenntlich gemachter Zitate= Das alles erscheint mir ziemlich absurd.

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