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== Andreas Streim ==
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I am a digital resident and this is my ~

Leistungsschutzrecht mal andersrum

Glosse Leitungsschutzrecht Tageszeitung Uhr Umstellung Winterzeit

Die Presseverlage finden ja, Google solle zahlen, wenn die Suchmaschine Inhalte, die die Verlage freiwillig ins Netz stellen und von Suchmaschinen finden lassen wollen, anzeigen. Das ist an sich schon ein bisschen absurd… aber es geht noch absurder. Leistungsschutzrecht umgekehrt, sozusagen.

Heute lese ich in meiner Zeitung auf der Titelseite einen Beitrag unter der Überschrift “Beim nächsten Ton ist es genau…”. Es ist eine Glosse, die den Leser darauf hinweist, dass am Sonntag Zeitumstellung ist. Und dass es mit iPhone & Co. und diesem ganzen Technikkram ja so schwierig ist, die Zeit umzustellen, wo man früher nur an einem Rädchen drehen musste. Ok, kann man so sehen, die meisten Hightech-Geräte stellen sich allerdings längst ganz von alleine um. Selbst 9,95 Euro teure Funkwecker vom Discounter, nicht nur 600-Euro-Smartphones.

Richtig lustig wird es eigentlich nur, wenn der geneigte Leser jetzt kurz zusammenzuckt und denkt, ach ja, Winterzeit. Wie war das nochmal? Eine Stunde vor? Oder eine zurück? Dazu rät die Tageszeitung:

PS. Sagen Sie, wie war das noch, die Uhr heute Nacht vor- oder zurückstellen? Ach, wissen Sie auch gerade nicht? Gut, wir googeln das nochmal.

Und da ist doch die spannende Frage: Müsste jetzt nicht ein Verlag, der in seinem kostenpflichtigen gedruckten Angebot auf das kostenlose Google verweist, auch sowas wie eine Leistungsschutzrechtsabgabe bezahlen?

Und überhaupt, das bietet doch noch Entwicklungsspielraum. Spielbericht über die Bundesliga-Partie. Schlusssatz: “Wie das Spiel gleich ausging? Kann meine Notizen gerade auch nicht entziffern. Aber googeln wir das doch noch schnell mal.” Oder bei diesen lästigen Wahlen, die sich oft so lange hinziehen. Bis nah an den Redaktionsschluss der Druckausgabe oder darüber hinaus. Kann man doch künftig die Politikerstatements ab 18 Uhr zusammenstellen und dann am Ende: “Wie die Wahl ausging? War noch nicht entschieden. Aber googeln wir das halt nochmal.” Und, hach, keine langatmigen Börsentableaus mehr. Nur noch eine Zeile. “Sie wollen den Kurs ihrer Aktie wissen? Googeln sie doch!”

Geht ja notfalls auch mit dem iPhone, dieses Googeln. Und Zeit hat man ja dafür, die Uhr stellt sich schließlich von alleine um.

P.S. Ich bin dann dem Hinweis unter dem Text auf der Titelseite gefolgt. Dort steht, man solle bei “Brandenburg” weiterlesen. Sind ja nur drei Seiten. Leider kann man in der Zeitung nicht googeln, sondern muss blättern und suchen. Auf der dritten - war ja klar - Seite war dann der Text dazu. Ein schöner Text - und schon im dritten Absatz findet sich die Lösung. Soll ich sie hier verraten? Klar, googeln kann ja jeder. “…wenn die Chronometer um drei Uhr eine Stunde zurückgestellt werden.” Und allein für das hübsche Wort Chronometer lohnt sich doch der Zeitungskauf. Das hätte man nie und nimmer ergoogelt.

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