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== Andreas Streim ==
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I am a digital resident and this is my ~

Post von Ulla

Hollidro, das Bundesgesundheitsministerium hat tatsächlich auf meine Mail, mit der ich einen Link auf ihre Seite anmelde geantwortet. Der Inhalt der Mail erweckt allerdings nicht wirklich den Eindruck, als ob die schreibende Dame auch nur ungefähr eine Ahnung davon hat, was ein Link ist und was in den “Verlinkungsregeln” ihres Ministeriums verlangt wird:

Sehr geehrter Herr Streim,

vielen Dank für Ihre Anfrage per Mail. Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen.

Solche oder ähnliche Nutzungsbedingungen sind durchaus üblich (siehe zum Beispitel T-Online, Financial Time Deutschland, BMAS, Fraunhofer Institut, FIFA, Sparkasse etc.).

Absicht des BMG ist es nicht, zu zensieren, sondern zu vermeiden, dass die Seiten in missverständlichem Zusammenhang verlinkt werden. Es besteht keine Erlaubnispflicht, da die Erlaubnis schon gegeben ist. Diese Erlaubnis kann lediglich widerrufen werden, wenn z.B. der Link als Inline-Link ohne URL oder innerhalb von Frames gesetzt wird, sodass beim durchschnittlich oberflächlichen Lesen die Herkunft des Werkes nicht erkennbar ist oder darauf nicht aufmerksam gemacht wird; in diesem Fal läge eine Verletzung des § 13 UrhG vor. Bei einer Verletzung des UrhG können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Ich meine, man weiß ja, wenn die Fifa was so macht, dann muss es ja rechtmäßig und vernünftig sein, oder war da was?

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